29/4/2024
Die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 rückt näher und die Unternehmen in Deutschland warten gespannt auf das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG). Inzwischen fragen sich aber viele, ob sie wirklich bis zur offiziellen Verabschiedung des Gesetzes warten müssen, um sich angemessen vorzubereiten.
Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass die grundlegenden Themen zur Stärkung der europäischen Cyber-Resilienz bereits in NIS2 skizziert sind. Artikel 21 der Richtlinie enthält klare Maßnahmen, über die Unternehmen bereits jetzt nachdenken und sich vorbereiten können. Tatsächlich sollten viele dieser Themen bereits fest auf der Agenda der C-Level-Führungskräfte stehen.
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Von Michael Döhmen
Marketing & IT-Security Enthusiast
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